Checkliste: Informationspflicht des Arbeitgebers
Über Versicherungen und Vorsorge zu orientieren ist keine freiwillige Gefälligkeit des Unternehmens – sondern gesetzliche Pflicht. Tritt ein Mitarbeiter seine Stelle an oder verlässt das Unternehmen, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihn oder sie über die Vorsorge- und Versicherungssituation in Kenntnis zu setzen.
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