Unterdeckung bei Pensionskassen – sieben Antworten auf brennende Fragen

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Bereits im September 2022 haben wir über die sinkenden Deckungsgrade bei den Schweizer Pensionskassen berichtet (zum Artikel). Aufgrund der weiterhin angespannten Situation auf den Anlagemärkten bleibt das Thema hochaktuell und weckt bei vielen Unternehmen und ihren Mitarbeitenden Unsicherheiten. Deshalb beantworten wir nachfolgend einige der drängendsten Fragen.

Wann ist von einer Unterdeckung die Rede?

Eine Unterdeckung liegt dann vor, wenn die aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung per Stichtag höher als ihr vorhandenes Vorsorgevermögen und somit nicht vollumfänglich gedeckt sind. Der Deckungsgrad liegt in diesem Fall unter 100%. Als Verpflichtungen gelten dabei in erster Linie die Freizügigkeitsguthaben, welche Arbeitnehmenden bei einem Austritt zustehen, sowie das nötige Deckungskapital für die Auszahlung von laufenden Renten.

Werden bei einer Unterdeckung die Renten gekürzt?

Nein, auf die Höhe des Alterskapitals sowie der Rente hat eine Unterdeckung keine Auswirkungen. Eine Kürzung der Leistungen bei einem Austritt aus der Pensionskasse ist nicht zulässig. Einzig freiwillige Rentenerhöhungen der vergangenen zehn Jahre dürfen gestrichen werden.

Welche Folgen hat eine Unterdeckung?

Eine zeitlich begrenzte Unterdeckung ist zulässig und bedeutet für sich allein noch keine Gefahr. Denn der Fall, dass sämtliche Verpflichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig erbracht werden müssen, ist so gut wie ausgeschlossen. Allerdings muss die Vorsorgeeinrichtung sicherstellen, dass laufende Leistungen erbracht werden können, und bei einer erheblichen Unterdeckung, die nicht in einer angemessenen Frist (in der Regel zirka fünf Jahre) behoben werden kann, Sanierungsmassnahmen ergreifen.

Was gilt es bei einem Stellenwechsel zu beachten, wenn die aktuelle Pensionskasse in einer Unterdeckung ist?

Der jeweils aktuelle Deckungsgrad hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Austrittsleistung. Somit erhält der oder die Versicherte das angesparte Altersguthaben zu 100% ausbezahlt.

Müssen die einer Pensionskasse angeschlossenen Unternehmen oder ihre Mitarbeitenden für die Unterdeckung aufkommen?

Wenn die Pensionskasse Sanierungsmassnahmen ergreifen muss, kann dies finanzielle Auswirkungen auf die angeschlossenen Unternehmen haben. Mögliche Sanierungsmassnahmen umfassen:

  • Reduktion oder Streichung der Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben
  • Reduktion des Umwandlungssatzes für überobligatorische Altersguthaben
  • Einschränkung von Vorbezügen für die Finanzierung von Wohneigentum
  • Erhebung von Sanierungsbeiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern

Sollte mein Unternehmen die Pensionskasse wechseln, wenn sie eine Unterdeckung aufweist?

Tatsächlich hat die aktuell angespannte Situation im BVG Auswirkungen auf die Wahl oder einen Wechsel der Pensionskasse. Kündigt ein Unternehmen nämlich den Anschlussvertrag zum Zeitpunkt einer Unterdeckung, so werden die Freizügigkeitsleistungen um den Grad der Unterdeckung gekürzt (gleiches gilt für den Fall einer erheblichen Verminderung des Personalbestandes oder einer Restrukturierung/Teilliquidation des Unternehmens). Keine Kürzung erfolgt jedoch im Bereich des BVG-Obligatoriums. In der Praxis erfolgt eine Ausfinanzierung des Fehlbetrages durch den Arbeitgeber. Ein Wechsel der Pensionskasse während einer Phase der Unterdeckung muss daher sorgsam bedacht und geplant werden.

Sind zum aktuellen Zeitpunkt umfangreiche Sanierungsmassnahmen zu erwarten?

Per 30. Juni 2022 wiesen die meisten der wichtigen Pensionskassen noch einen Deckungsgrad von über 100% aus (siehe Tabelle unten). Neuere Zahlen mit Stichtag 31. Dezember 2022 (verfügbar ca. Ende April 2023) werden Aufschluss über die jüngste Entwicklung geben. Zumindest kurzfristig sollten weitgehende Sanierungsmassnahmen nicht notwendig sein. Mittel- und langfristig ist jedoch eine Entspannung auf den Anlagemärkten zu erhoffen, um die finanzielle Stabilität der Schweizer Pensionskassen zu verbessern. Momentan sind jedoch die Märkte immer noch sehr volatil und viele Wirtschaftsprognosen eher pessimistisch. Daher ist es umso wichtiger, dass eine gesunde Pensionskasse als langfristige Partnerin ausgewählt wird. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Entscheid und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung.