Wann ein Einkaufskonzept für Kader Sinn macht
Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kann mittels einer Zusatzvorsorge für einen ausgewählten Personenkreis, z.B. Geschäftsleitungsmitglieder, eine separate überobligatorische Vorsorge geschaffen werden.
Neue Einkaufsmöglichkeiten schaffen
Die Zusatzvorsorge kann höhere Leistungen im Alter, bei Tod und/oder Invalidität beinhalten. Sie eröffnet damit ein zusätzliches Potenzial für steuerbegünstigte Einkäufe, weshalb wir von „Einkaufskonzept für Kader“ sprechen. Dadurch lassen sich die vom Gesetzgeber geschaffenen Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen. Die Einsparung ist abhängig vom Grenzsteuersatz. Zum Beispiel resultiert bei einem Grenzsteuersatz von 30% und einem Einkauf von CHF 20’000 eine Steuerersparnis von CHF 6’000.
Fokus-Papier Kadervorsorge 1e
Download (PDF)Gut ausgebaute Vorsorge statt höherer Lohn
Ebenfalls ist es möglich, Lohnbestandteile über dem BVG-Grenzwert oder den vollen Lohn ohne Koordinationsabzug zu versichern. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Anstelle höherer Löhne (mit höheren Sozialversicherungsabzügen und Steuern) kann der Arbeitgeber so in eine gut ausgebaute berufliche Vorsorge investieren.
Ein Argument für die besten Fachkräfte
Ein solches Vorgehen empfehlen wir dann, wenn die Basisvorsorge nicht weiter ausgebaut werden kann, z.B. aufgrund starrer Standardpläne oder ein Ausbau nicht für das gesamte Personal gewünscht wird. Eine optimal gestaltete Vorsorge ist ebenfalls ein sehr gutes Instrument für die Personalrekrutierung, insbesondere im Kaderbereich.
Die Zusatzvorsorge ist immer in Abstimmung auf die bereits bestehende Basisvorsorge zu planen. Sie lässt sich aber unabhängig davon bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung abschliessen. Bei der Ausarbeitung des Kaderplans gibt es rechtliche Vorschriften, welche eingehalten werden müssen. Ebenfalls sind Vorbezüge für Wohneigentum vor einem freiwilligen Einkauf zuerst zurück zu bezahlen.