Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitenden
Wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt oder aufgrund eines Unfalls ausfallen, stellen sich oft Fragen über die Höhe und die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Regelungen.
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Sofern eine Krankentaggeldversicherung (KTG) vorliegt, zahlt der Arbeitgeber den Lohn des erkrankten Mitarbeiters für bis zu maximal 730 Tage weiter aus. Nach einer Wartefrist (z.B. 30, 60 oder 90 Tage je nach Versicherungspolice) erhält der Arbeitgeber von der Versicherung Taggeldzahlungen. In der Regel erhält der Mitarbeiter während der Wartefrist 100% Lohn ausbezahlt, danach reduziert sich die Höhe des Lohns auf die Versicherungsleistung, welche bei den meisten KTG-Lösungen 80% des versicherten Lohns beträgt. Dadurch ist sichergestellt, dass das Unternehmen nach Ablauf der Wartefrist keine Kosten für den erkrankten Mitarbeiter zu tragen hat.
Wichtig zu beachten: Die Höhe des ausbezahlten Lohns während der Wartefrist sowie danach, ebenso wie die Dauer der Lohnfortzahlung muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Auch allfällige Regelungen in einem Gesamtarbeitsvertrag sind zu berücksichtigen.
Gut zu wissen: Diese fünf Punkte gilt es bei der KTG zu beachten
Zum ArtikelFalls das Unternehmen keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, beträgt die gesetzliche Mindestanforderung für die Lohnfortzahlung drei Wochen und eine «angemessene» Zeit (Art. 324a OR). Was angemessen ist, hängt von der Skala ab, die zur Anwendung kommt (Zürcher, Basler oder Berner Skala). Sie richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses. Je länger eine Person schon beim Unternehmen beschäftigt ist, desto mehr Wochen hat diese Person Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch weniger als drei Monate gedauert hat oder für weniger als drei Monate eingegangen worden ist (befristeter Arbeitsvertrag), besteht keine Lohnfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber. Im Arbeitsvertrag kann auch eine Lohnfortzahlung vereinbart werden, welche die gesetzlichen Mindestanforderungen übersteigt. Das Vorhandensein einer Krankentaggeldversicherung dient letztlich auch der Arbeitsmarktattraktivität eines Arbeitgebers.
Lohnfortzahlung bei Unfall
Im Gegensatz zur Krankentaggeldversicherung ist die Unfallversicherung obligatorisch. Die Lohnfortzahlung ist bei einem Unfall zeitlich unbegrenzt – das heisst, der Mitarbeiter erhält bis zur Genesung den Lohn vom Arbeitgeber ausbezahlt (bzw. bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bis zur Festlegung einer Rente oder dem Tod). Gemäss Unfallversicherungsgesetz beträgt die Wartezeit zwei Tage. Somit erhält der Arbeitgeber bereits ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit Taggeldzahlungen in der Höhe von 80% des versicherten Lohns.
Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters nur noch 80% des Lohns entrichten muss. Diese Regelung findet in der Praxis aber kaum Anwendung. Üblicherweise erhält der Mitarbeiter – analog wie im Krankheitsfall – während der Wartefrist den vollen Lohn ausbezahlt und danach 80% (entspricht den Taggeldleistungen). Auch hier gilt, dass die Höhe der Leistungen im Arbeitsvertrag festgehalten sein sollte. Dabei ist es auch möglich, eine längere Entrichtung des vollen Lohns (beispielsweise für 30 Tage) zu vereinbaren.
Der maximal versicherbare Lohn im UVG beträgt aktuell (Stand 2024) 148’200 Franken. Mit einer Unfallzusatzversicherung (UVG-Z) lassen sich auch höhere Löhne versichern, allenfalls mit abweichenden Wartefristen.