Im Vergleich: Verzinsung der Altersguthaben bei Schweizer Pensionskassen
Intermakler hat die aktuellen Zinssätze der wichtigsten frei zugänglichen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen miteinander verglichen.
Der Zinsvergleich: Diese Pensionskassen gewähren den höchsten Zinssatz auf Altersguthaben
Die relevante Kennzahl für den Vergleich stellt dabei die durchschnittliche Verzinsung über drei Jahre (2023-2025) hinweg dar, da Zinssätze für einzelne Jahre wenig Aussagekraft für die mittel- bis langfristige Entwicklung haben.
Neu führt die Vorsorgeeinrichtung PAT den Vergleich mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 4,67% zwischen 2023 und 2025 an.
Im vergangenen Jahr wies Profond noch den höchsten 3-Jahreszins auf. Dies lag vor allem daran, dass ihr Zinssatz im Jahr 2024 mit 8% besonders hoch war. 2025 sank der Zinssatz auf 2.25%. Profond begründet dies damit, dass «rechtliche Vorgaben» den Zinsentscheid eingeschränkt hätten. Sie haben ein Gerichtsverfahren initiiert, um diese Rahmenbedingungen überprüfen zu lassen. Andere Vorsorgeeinrichtungen wie PAT, MedPension und Servisa Supra schütteten im Jahr 2025 hingegen höhere Zinsen aus, wodurch sie Profond auch im 3-Jahreszins-Vergleich überholen konnten.
Abwägung zwischen Leistung und Sicherheit
Pensionskassen müssen die bei ihnen angelegten Vorsorgeguthaben verzinsen – der gesetzliche Mindestzinssatz liegt momentan bei 1,25% (Stand: 1. Januar 2026). Zum Vergleich: Zwischen 1985 und 2002 lag dieser noch bei «satten» 4,00%.
Je nach Geschäftsverlauf, insbesondere aufgrund der Anlageergebnisse, gewähren die Pensionskassen jedoch einen Zinssatz, der über das gesetzliche Minimum hinausreicht. Es kommt jedoch nicht die gesamte Rendite direkt den Guthaben der Versicherten zugute. Denn ein Teil wird zugunsten der Sicherheit zurückgestellt. So müssen die Pensionskassen jährlich Rückstellungen aufgrund ihrer Rentenverpflichtungen bilden. Zudem sind sie auf eine ausreichend hohe Wertschwankungsreserve angewiesen, um in Jahren mit schlechten Ergebnissen nicht in eine Unterdeckung zu geraten. Eine zurückhaltende Zinspolitik kann somit gerechtfertigt sein.
Trotzdem ist ein hoher Zinssatz natürlich im Interesse der Arbeitnehmenden. Denn die Verzinsung kann auf die Höhe des Alterskapitals einen grossen Unterschied ausmachen. Wird beispielsweise ein versicherter Lohn von CHF 64’260 (mit Sparbeträgen auf dem gesetzlichen Minimum) über 40 Jahre hinweg mit zweieinhalb Prozent anstelle von eineinviertel Prozent verzinst, ergibt dies ein zusätzliches Alterskapital von CHF 104’705, was einer Erhöhung von rund 26% des gesamten Alterskapitals entspricht.
Verzinsung: Steigende Bedeutung, aber nicht das Mass aller Dinge
Der Verzinsung der Altersguthaben kommt eine steigende Bedeutung zu. Einerseits aufgrund der beträchtlichen Zinsunterschiede zwischen den Pensionskassen. Andererseits weil trotz der abgelehnten BVG-Reform damit zu rechnen ist, dass der Umwandlungssatz in Zukunft weiter sinken wird. Eine attraktivere Verzinsung würde in diesem Kontext sinkenden Altersrenten entgegenwirken.
Deshalb sollten sich Unternehmen bei der Wahl der geeigneten Vorsorgelösung
zwingend auch mit dem teilautonomen Pensionskassenmodell befassen, das eine deutlich bessere Verzinsung verspricht.
Die Verzinsung der Alterskapitalien sollte aber weiterhin nicht das einzige Kriterium sein. Von Wichtigkeit sind auch Parameter, welche für die Stabilität der Pensionskasse ausschlaggebend sind (beispielsweise der Deckungsgrad oder der Rentneranteil), sowie Kostenfaktoren wie beispielsweise der durchschnittliche Verwaltungsaufwand pro versicherte Person.



