Im Vergleich: Verzinsung der Altersguthaben bei Schweizer Pensionskassen

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Pensionskassen müssen die bei ihnen angelegten Vorsorgeguthaben verzinsen – der gesetzliche Mindestzinssatz liegt momentan bei 1,0% (Stand: 1. Januar 2022). Zum Vergleich: Zwischen 1985 und 2002 lag dieser noch bei «satten» 4,00%.

Abwägung zwischen Leistung und Sicherheit

Je nach Geschäftsverlauf, insbesondere aufgrund der Anlageergebnisse, gewähren die Pensionskassen jedoch einen Zinssatz, der über das gesetzliche Minimum hinausreicht. Nicht die gesamte Rendite kommt aber direkt den Guthaben der Versicherten zu. Denn ein Teil wird zugunsten der Sicherheit zurückgestellt. So müssen die Pensionskassen jährlich Rückstellungen aufgrund ihrer Rentenverpflichtungen bilden. Zudem sind sie auf eine ausreichend hohe Wertschwankungsreserve angewiesen, um in Jahren mit schlechten Ergebnissen nicht in eine Unterdeckung zu geraten. Eine zurückhaltende Zinspolitik kann somit gerechtfertigt sein.

Trotzdem ist ein hoher Zinssatz natürlich im Interesse der Arbeitnehmenden. Denn die Verzinsung kann auf die Höhe des Alterskapitals einen grossen Unterschied ausmachen. Wird beispielsweise ein versicherter Lohn von CHF 60’945 (mit Sparbeträgen auf dem gesetzlichen Minimum) über 40 Jahre hinweg mit zweieinhalb Prozent anstelle eines Prozent verzinst, ergibt dies ein zusätzliches Alterskapital von CHF 58’085, was einer Erhöhung von rund 30% des gesamten Alterskapitals entspricht.

Der Zinsvergleich: Diese Pensionskassen gewähren den höchsten Zinssatz auf Altersguthaben

Intermakler hat die Zinssätze der wichtigsten frei zugänglichen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen miteinander verglichen. Relevante Kennzahl für den Vergleich stellt dabei die durchschnittliche Verzinsung über 3 Jahre (2019-2021) hinweg dar, da Zinssätze für einzelne Jahre wenig Aussagekraft für die mittel- bis langfristige Entwicklung haben.

 

Auffallend sind auf den ersten Blick die grossen Zinsunterschiede zwischen den Vollversicherungen und den teilautonomen Stiftungen (mehr zur Unterscheidung in unserem Merkblatt). Während es bei den Vollversicherungen nur bei der überobligatorischen Vorsorge (Lohnbestandteile ab CHF 86’040 Franken) leichte Unterschiede gibt, unterscheiden sich die Zinssätze der teilautonomen Lösungen relativ stark. Die Vorsorgeeinrichtung Profond führt den Vergleich mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 4,416% zwischen 2019 und 2021 an.

Verzinsung: Steigende Bedeutung, aber nicht das Mass aller Dinge

Der Verzinsung der Altersguthaben kommt eine steigende Bedeutung zu. Einerseits aufgrund der beträchtlichen Zinsunterschiede zwischen den Pensionskassen. Andererseits weil damit zu rechnen ist, dass der Umwandlungssatz in Zukunft tiefer liegen wird. Eine attraktivere Verzinsung würde in diesem Kontext sinkenden Altersrenten entgegenwirken.

Deshalb sollten sich Unternehmen bei der Wahl der geeigneten Vorsorgelösung
zwingend auch mit dem teilautonomen Pensionskassenmodell befassen, das eine deutlich bessere Verzinsung verspricht.

 

Die Verzinsung der Alterskapitalien sollte aber weiterhin nicht das einzige Kriterium sein. Von Wichtigkeit sind auch Parameter, welche für die Stabilität der Pensionskasse ausschlaggebend sind (beispielsweise der Deckungsgrad oder der Rentneranteil), sowie Kostenfaktoren wie beispielsweise der durchschnittliche Verwaltungsaufwand pro versicherte Person.