UVG-Z: Die Versicherungs­lösung für wagemutige Mitarbeitende

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Steile Hänge und grobes Fahrgelände – Larissa liebt den Nervenkitzel. Die leidenschaftliche Downhill-Bikerin ist schon hunderte Strecken hinuntergebrettert. Doch eines Tages passiert es: Larissa bleibt mit ihrem Vorderrad an einer Wurzel hängen. Sie fliegt kopfvoran über ihr Lenkrad, überschlägt sich und landet mit dem Rücken auf dem Boden.

Schlüsselbeinbruch lautet die Diagnose im Spital. Larissa ist erschüttert. Denn an Downhill-Biking wird für eine ganze Weile nicht zu denken sein. Auch ihrer Arbeit als Unternehmensberaterin wird sie vorrübergehend nicht nachkommen können – zumindest bis die Schmerzen nachlassen und sie ihren Arm wieder besser bewegen kann.

Wagnisse können für den Arbeitgeber ins Geld gehen

Für Larissas Arbeitgeber ist der Unfall ebenfalls eine schlechte Nachricht. Erstens fällt sie für 40 Tage aus und zweitens kürzt die Versicherung die Taggelder um 50%, weil Larissa ein sogenanntes «absolutes Wagnis» eingegangen ist.

Um absolute Wagnisse handelt es sich, wenn die Gefahren einer Handlung nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden können. Selbst dann nicht, wenn Vorsichtsmassnahmen getroffen werden. Dies ist bei Extrem-Sportarten wie Downhill-Biking, Fahrzeugrennen oder Base-Jumping häufig der Fall.

Bei einem «relativen Wagnis» hingegen lassen sich die Risiken durch Vorsichtsmassnahmen reduzieren – zum Beispiel indem man beim Skifahren keine gesperrten Pisten hinunterfährt. Wenn man fahrlässig handelt und Vorsichtsmassnahmen missachtet, können Geldleistungen wie Taggelder und Invalidenrenten auch hier massiv gekürzt werden. Auf der Seite der Suva finden sich weitere Beispiele für absolute und relative Wagnisse.

Da es im Arbeitsvertag nicht anders festgehalten ist, übernimmt der Arbeitgeber die Kürzung des Taggelds. Das heisst: Er muss Larissa weiterhin den vertraglich definierten Lohn auszahlen, erhält selbst vom Versicherer aber nur 50% der Leistungen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies Einbussen von 3‘497.90 Franken, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt:

AHV Bruttolohn CHF 84’000:365 = Taggeld CHF 230.15

80% von CHF 230.15 = CHF 184.10

Taggeldanspruch nach Abzug der Wartefrist von 2 Tagen: 38 Tage à CHF 184.10 = CHF 6’995.80

Leistungskürzung infolge Wagnis: 50% bzw. CHF 3’497.90

Nicht versichertes Taggeld zu Lasten des Arbeitgebers: CHF 3’497.90 zzgl. 2 Tage Wartefrist

Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z) deckt Einbussen bei Grobfahrlässig­­keit und Wagnissen

Um solche Szenarien zu vermeiden, können Arbeitgeber eine Unfall-Zusatzversicherung für ihre Mitarbeitenden abschliessen. Darin sind Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerungen, die wegen Grobfahrlässigkeit oder Wagnis in der obligatorischen Unfallversicherung (UVGO) vorgenommen werden, gedeckt. Das Unternehmen erhält dadurch wie üblich Taggelder im Umfang von in der Regel 80% und kann diese den Mitarbeitenden ausbezahlen.

Fallstricke im Unfall­versicherungs­­gesetz (UVG)

Darüber hinaus können mit einer Unfall-Zusatzversicherung auch andere Einschränkungen der normalen Unfallversicherung (UVGO) vermieden, respektive die Risikoleistungen verbessert werden:

  • Taggelder: Der UVG-Lohn kann ab dem ersten Tag bis zu 100 Prozent versichert werden (wir empfehlen jedoch, Taggelder nicht über 80% zu versichern).
  • Überschusslöhne: In der obligatorischen Unfallversicherung sind nur Lohnanteile bis 148’200 Franken im Jahr versichert. Übersteigt der Lohn eines Mitarbeitenden diese Summe und fällt diese Person infolge eines Unfalls aus, erhält der Arbeitgeber nur Taggelder in Höhe von 80 Prozent des maximal versicherbaren Lohns, während er dem Arbeitnehmenden den vollen Lohn auszahlen muss (sofern es vertraglich nicht anders vereinbart ist). Mit der Unfall-Zusatzversicherung können auch Löhne versichert werden, welche den UVG-Maximalllohn von 148’200 Franken übersteigen. Bei Hochverdienenden sollte der Lohnausfall als Ergänzung zum UVG-Obligatorium immer abgedeckt werden, um eine Deckungslücke zu verhindern.
  • Invalidität oder Tod: Invaliditäts- und/oder Todesfallkapital sowie Invaliditäts- oder Hinterlassenenrenten für den Überschusslohn.
  • Behandlungskosten: Aufenthalt in privater oder halbprivater Spital-Abteilung, freie Arzt- und Spitalwahl, Übernahme von zusätzlichen Reise-, Transport-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Suchaktionen (unter anderem).

Umfangreicher Schutz für Betriebe und ihre Mitarbeitenden

Die Unfall-Zusatzversicherung empfiehlt sich für Arbeitgeber mit sportlichen und/oder risikofreudigen Mitarbeitenden sowie für Betriebe mit Hochverdienenden (Löhne über 148’200 Franken). Dank der umfangreicheren Deckung wird zudem die Attraktivität des Arbeitgebers gesteigert.

Auch Larissas Arbeitgeber hat mittlerweile eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen. So muss sie sich bei einem erneuten Unfall zumindest keine Gedanken über die finanziellen Folgen mehr machen.