Der grosse Traum: unbezahlter Urlaub

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Neue Kulturen kennen lernen, Batterien aufladen oder sich dem neugeborenen Baby widmen – es gibt viele gute Gründe für einen unbezahlten Urlaub. Doch wie sieht es dabei mit der Versicherungssituation aus? So vermeiden Sie böse Überraschungen.

Obligatorische Unfallversicherung

Wer einen unbezahlten Urlaub antritt, steht nach der letzten Lohnauszahlung weitere 30 Tage unter dem obligatorischen Unfallversicherungsschutz (UVG). Dauert der unbezahlte Urlaub länger, muss der Arbeitnehmer selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen. Er hat folgende Möglichkeiten:

  • Die Abredeversicherung. Der Arbeitnehmer kann bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers eine Abredeversicherung abschliessen. Diese ist maximal für eine Zeitspanne von sechs Monaten gültig. Die Unfallversicherung läuft in diesem Fall exakt so weiter wie bereits beim Arbeitgeber – der Arbeitnehmer muss sich also keine Gedanken um Kleingedrucktes machen.
  • Die Krankenkasse. Eine Alternative ist der Abschluss einer Unfallversicherung bei der eigenen Krankenkasse. Dies ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der unbezahlte Urlaub länger als sechs Monate plus die 30 ersten Tage nach der letzten Lohnzahlung dauert.

Pensionskasse

Während eines unbezahlten Urlaubs wird die Lohnzahlung unterbrochen. Der Arbeitnehmer steht jedoch je nach Vorsorgereglement der Pensionskasse noch einen Monat unter Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod. Will der Arbeitnehmer die Lücken der Pensionskasse schliessen, muss er prüfen, ob die Pensionskasse des Arbeitgebers die Möglichkeit bietet, den Risiko- und Sparbeitrag selbst zu finanzieren. Diese Weiterführung ist sehr häufig für sechs bis zwölf Monate möglich. Je nach Vorsorgereglement stehen folgende Varianten offen:

  • Unveränderte Weiterführung der Vorsorge. Der Arbeitnehmer bezahlt seinen Anteil der Risiko- und Sparbeiträge weiterhin in die Pensionskasse ein. Achtung: Die Finanzierung der Beiträge ist jedoch abhängig der jeweiligen Pensionskasse und des gültigen Reglements. Der Arbeitnehmer muss dabei in der Regel auch den Anteil des Arbeitgebers übernehmen.
  • Weiterversicherung der Risikoleistungen (Tod/IV) ohne Sparbeitrag. Ist es finanziell nicht möglich, beide Beiträge einzuzahlen, kann der Sparbeitrag weggelassen und nur der Risikobeitrag einbezahlt werden. So bleibt der Arbeitnehmer auch während seiner Reise gegen die Folgen von Invalidität und Tod versichert.
  • Kein Versicherungsschutz. Falls keiner der beiden Beiträge während des Urlaubs einbezahlt werden möchte, ist weder Versicherungsschutz geboten, noch wird gespart. Der Arbeitnehmer sollte sich in diesem Fall um eine private Versicherungslösung gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität oder Tod kümmern.

Sozialversicherungen

Wird kein Lohn ausgezahlt, fehlen auch die Beiträge an AHV und IV. Der Mindestbetrag pro Jahr beläuft sich derzeit auf 480 Franken. Es wird empfohlen, die fehlenden Beträge im Nachhinein unbedingt einzuzahlen, da bei einer Lücke später die Rente gekürzt würde. Die fehlenden Beiträge können während einer Frist von fünf Jahren eingezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielweise unter: https://www.ch.ch/de/ahv-beitragslucken

Krankentaggeld (Lohnausfall infolge Krankheit)

Grundsätzlich ruht die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers während des unbezahlten Urlaubs. Die versicherten Leistungen und die Dauer der Weiterversicherung variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es ist somit zu prüfen, wie die Krankentaggeldversicherung den unbezahlten Urlaub in den Versicherungsbedingungen regelt. Die entsprechenden Bestimmungen sind dann anwendbar. Vor Antritt des Urlaubs sollten Sie dies auf jeden Fall abklären.

In jedem Fall gilt zudem: Die Krankenkasse zahlt maximal den doppelten Betrag für Behandlungen im Ausland, der für eine Behandlung am Wohnsitz anfallen würde. In einigen Ländern wie beispielsweise Nordamerika oder Japan sind die Arztkosten um ein Vielfaches höher als in der Schweiz – deshalb sollte man sich überlegen, eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse oder gleich eine Reiseversicherung abzuschliessen.

Checkliste: Was ist zu tun?

  • Unfallversicherung abschliessen (Abredeversicherung oder Krankenkasse)
  • Weiterversicherungsmöglichkeit prüfen
  • AHV und IV-Mindestbeitrag einzahlen
  • Taggeldversicherung mit Ihrer Personalabteilung und Intermakler prüfen
  • Zusätze der Krankenkasse prüfen oder Reiseversicherung abschliessen