Vertrauensschaden: Definition und Versicherungssituation

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Ein Vertrauensschaden tritt dann ein, wenn eine Vertrauensperson (u.a. Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Aushilfen, Fremdpersonal, Treuhänder, etc.) dem Unternehmen durch böswillige oder strafbare Handlungen einen finanziellen Schaden (Vermögensschaden) zufügt. Darunter fallen:

  • Veruntreuung, z.B. Diebstahl aus der Kasse, nicht bewilligte Überweisungen von Geld
  • Betrug, z.B. Verrat von Geschäftsgeheimnissen
  • Urkundenfälschung, z.B. gefälschte Rechnungen oder Verträge
  • Diebstahl, z.B. Mitnahme von Firmeneigentum

Hinzu kommen Schäden durch unbekannte Dritte, die z.B. falsche Identitäten vorspielen, um Geldüberweisungen zu veranlassen und gefälschte Bestellungen in Auftrag zu geben, oder durch Erpressung oder Androhung von Gewalt dem Unternehmen einen finanziellen Schaden zufügen. Einige Versicherer haben die Vertrauensschaden-Versicherung ausserdem um Elemente des Cybercrime (z.B. Hacking, Phishing) ergänzt.

In den letzten Jahrzehnten hat die Wirtschaftskriminalität in Form von Vertrauensschäden zugenommen. Auf über CHF 100 Millionen belaufen sich jährlich die Schäden, die durch einen Vertrauensmissbrauch entstehen (Quelle: Zurich Versicherung), wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist, da sich die Unternehmen bei Bekanntwerden vor Reputationsverlusten fürchten. Grund für die Zunahme ist eine sinkende Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber, ausgelöst zum Beispiel durch materielle Engpässe, Umstrukturierungen oder zunehmende Anonymisierung in den Betrieben.

Die Vertrauensschadenversicherung wird von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die vorhandenen Risiken zu analysieren sowie die geeignete Lösung zu evaluieren.