Wie Unternehmen mit Arbeitgeber­beitrags­reserven ihre Steuern planen können

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Mit den Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) können Unternehmen freiwillige Vorauszahlungen an ihre Vorsorgeeinrichtung tätigen. Das bringt zwei Vorteile mit sich:

  • Steuerglättung
  • Bildung von Reserven für wirtschaftlich schwierige Jahre

Wie lassen sich durch AGBR Steuern optimieren?

Unternehmen können AGBR-Einzahlungen als steuerbegünstigten Aufwand verbuchen, welcher vom Gewinn abgezogen werden kann. Auch steuerbares Kapital lässt sich durch freiwillige Vorauszahlungen für die Deckung künftiger Arbeitgeberverpflichtungen vermindern. Die Betragshöhe ist jedoch begrenzt. Je nach Kanton dürfen die AGBR-Reserven den bis zum fünffachen Betrag des jährlichen Arbeitgeberbeitrags nicht überschreiten.

Wie werden AGBR gebildet?

Um AGBR zu bilden, zahlen Unternehmen den entsprechenden Betrag an die Pensionskasse ein und verbuchen den Aufwand in der Jahresrechnung. Dies können sie auch nachträglich tun, wenn der Jahresabschluss erstellt wird. In der Regel sind AGBR-Einzahlungen noch bis zur Mitte des Folgejahres möglich. Um die Verwendung der AGBR zu veranlassen, reicht eine schriftliche Anweisung an die Pensionskasse.

Reserven für wirtschaftlich schwierige Jahre

Neben der Steuerglättung bringen AGBR einen weiteren Vorteil mit sich. Unternehmen können in wirtschaftlich guten Zeiten Reserven für die Arbeitgeberbeiträge bilden, um diese in wirtschaftlich schwierigen Jahren zu verwenden. Das gilt jedoch nur für die Finanzierung künftiger Arbeitgeberbeiträge, da AGBR zweckgebunden sind. Eine Rückerstattung der einbezahlten Arbeitgeberbeitragsreserven ist ausgeschlossen.

Fazit: Die Arbeitgeberbeitragsreserven sind in einer langfristigen Finanzplanung einer Unternehmung miteinzubeziehen und daher jährlich mit Ihrem Treuhänder zu koordinieren.