3. Säule: zur Bank oder zur Versicherung?
„Was passiert, wenn ich nicht mehr in der finanziellen Lage bin, um in die Säule 3a einzuzahlen?“ Diese Frage beschäftigt viele Menschen, wenn sie ihre private Vorsorge planen. Tatsächlich kann ein Erwerbsausfall infolge Krankheit oder Unfall die persönlichen Sparziele und damit das Vermögen im Alter gefährden.
Bei unserer Beratungstätigkeit stellen wir fest, dass die Versicherungslösungen 3a mit Vorurteilen behaftet und schwieriger zu verstehen sind. Der Merksatz „Sparen macht man bei der Bank, Versicherungen bei der Versicherung“ ist durch die modernen Versicherungsprodukte jedoch überholt und es lohnt sich auf jeden Fall, auch die Versicherung als Alternative zum 3a-Bankkonto zu prüfen. Als unabhängiger Versicherungsbroker zeigen wir den Kunden detailliert beide Wege auf und helfen Ihnen, die auf Ihre Situation abgestimmte und damit optimale Lösung zu finden.
Es gibt weder ein Richtig noch ein Falsch
Ausschlaggebend für die Wahl einer Bank- oder Versicherungslösung ist die persönliche Situation des Kunden sowie das verfolgte (Spar-)ziel. Wer zum Beispiel einen kurzen Anlagehorizont hat, bezüglich Zahlungen flexibel bleiben möchte oder für Wohneigentum spart, dem legen wir ein Bankkonto 3a nahe. Bei Personen, die langfristig am Aufbau der Altersvorsorge interessiert sind und ihr Vermögen im Alter ohne Zweifel erreichen wollen, bietet die Versicherung 3a Vorteile. In Bezug auf die einleitende Frage lässt sich eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit einschliessen, wodurch das Sparziel auf jeden Fall erreicht wird. Empfehlenswert (aber oft nicht bedacht) ist eine Kombination von beiden Varianten, damit man von den Vorteilen beider Lösungen profitiert.
Der Vergleich: Versicherung 3a und Bankkonto 3a
Um einen ersten Überblick zu verschaffen, haben wir die folgende Gegenüberstellung geschaffen. Grundsätzlich gelten für die Säule 3a bei Banken dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für Versicherungen. Das gilt für die steuerliche Abzugsfähigkeit, wie auch für die Bezugsmöglichkeiten (z.B. Vorbezug für Wohneigentum, Selbständigkeit etc.). Dennoch gibt es Unterschiede zwischen Bank- und Versicherungslösungen:
Versicherung 3a | Bankkonto 3a | |
Laufzeit | Fixe Vertragsdauer | Keine fixe Laufzeit |
Einzahlung | Regelmässige Zahlungen sind vertraglich vorgegeben, „Prämienpausen“ je nach Produkt möglich. Vorteil: Zahlungszwang und somit konsequenter Aufbau der Altersvorsorge. Zudem kann die Prämienhöhe während der Laufzeit angepasst werden. |
Kein Zahlungszwang, Unterbruch jederzeit möglich – Gefahr, dass dadurch das Sparziel nicht erreicht wird. |
Vorsorgeschutz bei Tod und Erwerbsunfähigkeit |
Je nach Produkt vorhanden und kann optional ergänzt werden. | Kein Risikoschutz möglich |
Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit/Unfall |
Optional kann die Prämienbefreiung miteingeschlossen werden. Somit wird das Sparziel auch im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erreicht. | Nicht möglich |
Versicherungsleistungen | Je nach Produkt: garantierte Mindestauszahlung bei Vertragsablauf, garantierter technischer Zins | Keine Garantie, keine Zinsgarantie |
Überschüsse | Setzt sich aus Risiko, Kosten- und Zinsüberschuss zusammen und wird zuzüglich zur garantierten Leistung ausbezahlt. | Keine Überschüsse |
Betreibungs- und Konkursprivileg | Versicherungsanspruch kann weder gepfändet noch in die Konkursmasse einbezogen werden. | Nein |
Kapitalschutz bei Insolvenz des Anbieters | 100% Kapitalschutz (gesetzlich verankert) | Einlegerschutz bis CHF 100‘000 pro Kunde (Ausnahme bilden die meisten Kantonalbanken.) |
Geeignet für | – Personen die Versicherungsschutz wünschen/benötigen. – Personen, die längerfristig am Aufbau der Altersvorsorge interessiert sind. – Indirekte Amortisation einer Hypothek (Amortisation läuft dank Prämienbefreiung auch bei Invalidität weiter.) |
– Personen, die keinen Versicherungsschutz wünschen/benötigen. – Personen, die einen kürzeren Anlagehorizont haben. – Personen, die in erster Linie für Wohneigentum ansparen. |