Gut zu wissen: Diese fünf Punkte gilt es bei der Krankentaggeldversicherung zu beachten

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Wenn Mitarbeitende gesundheitsbedingt ausfallen, sind Arbeitgebende gesetzlich dazu verpflichtet, den Lohn für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen. Die Krankentaggeldversicherung trägt in solchen Fällen die Lohnausfallkosten. Doch was gilt es bei der Krankentaggeldversicherung zu beachten? Intermakler hat die fünf wichtigsten Punkte zusammengetragen.

1) Vergleichsangebote einholen

Der wichtigste Tipp zuerst: Die Prämien für eine Krankentaggeldversicherung variieren enorm. Die Unterschiede machen bis zu 200 Prozent aus. Aus diesem Grund lohnt es sich, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Zudem empfiehlt es sich, eine Prämiengarantie, welche es bei der Krankentaggeldversicherung gibt, auszuhandeln. Dadurch können die Prämien in den nächsten 3 Jahren nicht erhöht werden.

2) Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig, aber…

Grundsätzlich ist die Krankentaggeldversicherung nicht obligatorisch. Wenn ein Unternehmen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt ist, kann es jedoch sein, dass ein obligatorisches Krankentaggeld vorgeschrieben ist. Das gilt es zu prüfen. Auch wenn die Krankentaggeldversicherung grundsätzlich freiwillig ist, ist sie für die meisten Unternehmen sinnvoll. Vor allem wenn viele Mitarbeitende unbefristete Arbeitsverträge haben und hohe monatliche Lohnkosten anfallen.

Ein weiteres Argument für die Krankentaggeldversicherung ist, dass sie die Attraktivität des Arbeitgebenden steigert. Denn wenn die (potentiellen) Mitarbeitenden länger ausfallen sollten, garantiert ihnen die Krankentaggeldversicherung, dass sie ihren Lohn für zwei Jahre ausbezahlt bekommen. Ohne Krankentaggeldversicherung muss der Arbeitgebende den Lohn zwar auch weiterbezahlen – die gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlungspflicht ist jedoch in jedem Fall kürzer.

3) Wartefristen optimieren

Bei den Wartefristen (zeitlicher Selbstbehalt) besteht häufig Optimierungspotential. Während der Wartefrist erbringt der Versicherer im Krankheitsfall keine Leistungen. Je länger die Wartefrist, desto tiefer die Prämie und desto höher das finanzielle Risiko. Die Dauer der Wartefrist sollte von der Risikofähigkeit des Unternehmens abhängig gemacht werden. Das heisst: Wie lange kann ein Unternehmen einen Ausfall überbrücken, bis Geldmittel fliessen müssen?

Da grosse Unternehmen die Ausfälle in der Regel länger auffangen können, ist eine Wartefrist von 60 bis 90 Tagen empfehlenswert. Durch eine längere Wartefrist können Prämienerhöhungen abgefedert und sogar Einsparungen erzielt werden. Zusätzlich haben grössere Betriebe mit der Kurzabsenzenversicherung eine Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von Ausfällen innerhalb der Wartefrist abzusichern.

Für kleinere Unternehmen hingegen, kann eine kürzere Wartefrist überlebensnotwendig sein. Hier sind in den meisten Fällen 30 Tage zu empfehlen. Bei einer ausreichenden Risikofähigkeit oder einer tiefen Ausfallquote können jedoch auch bei KMU längere Wartefristen geprüft werden.

4) 80 Prozent des Lohns als Taggeld versichern

Wie viel Prozent des vollen Lohns soll nach Ablauf der Wartefrist versichert werden? Weil auf Taggeldleistungen keine Sozialversicherungsabgaben (AHV/IV/EO usw.) geschuldet sind, macht eine Versicherung mit einem Taggeld von mehr als 80 Prozent des AHV-Lohns wenig Sinn. Die Mitarbeitenden wären sonst überversichert und erhalten im Krankheitsfall unter Umständen eine höhere Entschädigung als den üblichen Nettolohn.

5) BGM gegen eine hohe Ausfallquote

Für Unternehmen, in denen häufiger Mitarbeitende ausfallen, kann es sich lohnen, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) einzuführen. Wenn die Ausfallquote dadurch abnimmt, kann Prämienerhöhungen langfristig entgegengewirkt werden.