Beiträge und Leistungen Sozial­versicherungen 2021

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Sowohl in der 1. Säule (AHV/IV/EO) als auch in der 2. Säule (BVG) ändern auf den 1. Januar 2021 hin diverse Kennzahlen der jeweiligen Sozialversicherungen. So verbessert sich beispielsweise die maximale monatliche AHV-/IV-Rente um CHF 20. Aufgrund der Annahme des bezahlten Vaterschaftsurlaubs steigt der Beitrag an die Erwerbsersatzordnung (EO) um 0,05%.

Alle relevanten Sozialversicherungskennzahlen finden Sie in unserem Merkblatt.