Beiträge und Leistungen Sozialversicherungen 2021
Sowohl in der 1. Säule (AHV/IV/EO) als auch in der 2. Säule (BVG) ändern auf den 1. Januar 2021 hin diverse Kennzahlen der jeweiligen Sozialversicherungen. So verbessert sich beispielsweise die maximale monatliche AHV-/IV-Rente um CHF 20. Aufgrund der Annahme des bezahlten Vaterschaftsurlaubs steigt der Beitrag an die Erwerbsersatzordnung (EO) um 0,05%.
Alle relevanten Sozialversicherungskennzahlen finden Sie in unserem Merkblatt.