Kennzahlen Sozialversicherungen 2024
Per 1. Januar 2024 wird der Mindestzinssatz für die obligatorischen Vorsorgeguthaben der Versicherten in der zweiten Säule von 1,00 Prozent auf 1,25 Prozent erhöht. Abgesehen vom gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz gibt es im Vergleich zum Jahr 2023 jedoch keine Änderungen bei den Sozialversicherungskennzahlen.
In unserem Merkblatt finden Sie eine Übersicht aller relevanten Sozialversicherungskennzahlen für das Jahr 2024.