Die Versicherungssituation auf Geschäftsreise
Wenn der Aussendienst in Berlin auf Kundentermin ist, das Marketing in Mailand auf Messebesuch oder der Ingenieur in Marokko beim Pipelineprojekt, dann hoffen die Daheimgebliebenen auf die sichere Rückkehr ihrer Mitarbeitenden.
Die Versicherungssituation auf Geschäftsreise (bei Unfall)
Falls der Ausflug leider im Spital statt im Flieger nach Hause endet, präsentiert sich wenigstens die Versicherungssituation leicht verständlich und auf den ersten Blick beruhigend: Die obligatorische Unfallversicherung deckt Vorfälle ausserhalb der Schweiz gleich wie im Inland, jedoch mit zwei nennenswerten Einschränkungen.
- Wird eine Heilbehandlung im Ausland notwendig, so erhält der Versicherte höchstens den doppelten Betrag der Kosten vergütet, die maximal bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.
- Im Ausland entstehende Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten werden bis zu 20% des Höchstbetrages des versicherten Jahresverdienstes vergütet.
Heisst: Die durch die Unfallversicherung gedeckten Kosten sind im Ausland begrenzt. Führt zum Beispiel die Reise in ein Land mit teurem Gesundheitssystem (z.B. USA, Kanada, Australien, Japan) und hohen Repatriierungskosten, können bedeutende ungedeckte Aufwände entstehen, die schliesslich die Firma zu tragen hat.
Finanzielle Nachwehen bereiten unter anderem auch folgende Risiken, die in der Regel ohne Reiseversicherung ungedeckt bleiben: Annullierung der Reise aufgrund Krankheit, Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise, Reisekosten für Ersatzmitarbeiter, verlorenes oder verspätetes Gepäck.

Entscheidende Faktoren
Die Risikofaktoren, die man als Arbeitgeber mit reisendem Personal entweder generell oder von Fall zu Fall zu beurteilen hat:
- Dauer der Geschäftsreise
- Reiseland
- Unfall- und Gesundheitsrisiken vor Ort
- Wichtigkeit/Verschiebbarkeit der Reise
Bei den meisten Unternehmen und bei den üblichsten Reisen ist der Schutz durch die Unfallversicherung ausreichend. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer in der Pflicht steht, die Risiken möglichst zu minimieren. Die auf dem Markt verfügbaren Reiseversicherungen für Geschäftsreisen können zu einer verhältnismässig geringen Prämie die Unfallversicherung ergänzen und die genannten Risiken im Interesse von Arbeitgeber und -nehmer decken.
Komfortabel und nervensparend ist darüber hinaus die oftmals inbegriffene Assistance, die den Mitarbeiter vor Ort bei einem Ereignis unterstützt. Die Prämie bemisst sich aufgrund der Anzahl Reisetage der Mitarbeitenden. Aus unserer Erfahrung sollten sich Firmen mit viel und oft reisenden Mitarbeitenden Gedanken über eine Reiseversicherung machen. Zudem alle Arbeitgeber, deren Mitarbeiter sehr teure oder wichtige Reisen sowie Aufenthalte in gefährlichen Zielländern planen. So können auch grössere Betriebsausflüge oder Teilnahmen an auswärtigen Seminaren und Weiterbildungen versichert werden.