Organhaftpflicht: Was ist eine D&O-Versicherung?
Die Organpersonen einer Aktiengesellschaft, GmbH, Stiftung, Genossenschaft, Gemeinde oder eines Vereins (z.B. Verwaltungsrät*innen, Geschäftsführer*innen, Geschäftsleitungsmitglieder oder Stiftungsrät*innen) haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben und dadurch Schäden entstanden sind. Die Organhaftpflichtversicherung, auch D&O (Directors & Officers) Versicherung genannt, kann sie vor den finanziellen Folgen schützen.
Abgeschlossen wird die D&O-Versicherung durch das jeweilige Unternehmen, die Stiftung, Gemeinde oder den Verein. Vorsätzliche Handlungen, bei denen willentlich Pflichten verletzt werden, sind jedoch von der Organhaftplichtversicherung ausgeschlossen.
Das Vorliegen einer solchen Absicherung für die Organe ist eine Voraussetzung und ein gutes Argument, um Führungspositionen mit den besten Leuten besetzen zu können. Hochrangige, umworbene Entscheidungsträger erwarten heutzutage eine Organhaftpflicht.

Erfahren Sie mehr zum Thema Organhaftpflicht in unserem Artikel Die bekanntesten D&O-Schadenfälle der Schweiz und im Fokus-Papier.