Kennzahlen Sozial­versicherungen 2026

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Die Sozialversicherungs-Kennzahlen der drei Vorsorge-Säulen (AHV/IV/EL, BVG/UVG, 3a/b) bleiben im Vergleich zum Jahr 2025 gleich.

Veränderungen gibt es dennoch:

  • Ab 2026 wird einmal jährlich eine 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Dadurch erhalten AHV-Rentnerinnen und -Rentner im Dezember eine zusätzliche Monatsrente.
  • Aufgrund der angenommenen AHV-Reform 21 steigt ausserdem das Referenzalter für Frauen um weitere drei Monate an (siehe untenstehende Tabelle).

Unser Merkblatt fasst alle relevanten Beiträge und Leistungen für das Jahr 2026 übersichtlich zusammen.

Erhöhung des Referenzalters für Frauen

Im Rahmen der AHV-Reform 21 wurde das Referenzalter (Renteneintrittsalter) für Frauen erstmals per 1. Januar 2025 erhöht. 2026 folgt der nächste Schritt: Das Referenzalter steigt um weitere drei Monate – von 64 Jahren und 3 Monaten auf 64 Jahre und 6 Monate. Betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1962.

 

Jahr Referenzalter Frauen Betrifft Frauen mit Jahrgang
2024 64 Jahre (keine Erhöhung) 1960
2025 64 Jahre + 3 Monate 1961
2026 64 Jahre + 6 Monate 1962
2027 64 Jahre + 9 Monate 1963
2028 65 Jahre 1964

 

Weitere Informationen zur AHV-Reform 21 finden Sie im folgenden Artikel:

Reform AHV 21 tritt in Kraft: Was Arbeit­nehmende jetzt wissen müssen

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