Kennzahlen Sozialversicherungen 2026
Die Sozialversicherungs-Kennzahlen der drei Vorsorge-Säulen (AHV/IV/EL, BVG/UVG, 3a/b) bleiben im Vergleich zum Jahr 2025 gleich.
Veränderungen gibt es dennoch:
- Ab 2026 wird einmal jährlich eine 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Dadurch erhalten AHV-Rentnerinnen und -Rentner im Dezember eine zusätzliche Monatsrente.
- Aufgrund der angenommenen AHV-Reform 21 steigt ausserdem das Referenzalter für Frauen um weitere drei Monate an (siehe untenstehende Tabelle).
Unser Merkblatt fasst alle relevanten Beiträge und Leistungen für das Jahr 2026 übersichtlich zusammen.
Merkblatt Kennzahlen Sozialversicherungen 2026
Download (PDF)Erhöhung des Referenzalters für Frauen
Im Rahmen der AHV-Reform 21 wurde das Referenzalter (Renteneintrittsalter) für Frauen erstmals per 1. Januar 2025 erhöht. 2026 folgt der nächste Schritt: Das Referenzalter steigt um weitere drei Monate – von 64 Jahren und 3 Monaten auf 64 Jahre und 6 Monate. Betroffen sind Frauen des Jahrgangs 1962.
| Jahr | Referenzalter Frauen | Betrifft Frauen mit Jahrgang |
| 2024 | 64 Jahre (keine Erhöhung) | 1960 |
| 2025 | 64 Jahre + 3 Monate | 1961 |
| 2026 | 64 Jahre + 6 Monate | 1962 |
| 2027 | 64 Jahre + 9 Monate | 1963 |
| 2028 | 65 Jahre | 1964 |
Weitere Informationen zur AHV-Reform 21 finden Sie im folgenden Artikel:



