Rente oder Kapital: Muss die Wahlfreiheit eingeschränkt werden?
Zum ersten Mal fliesst in der beruflichen Vorsorge mehr Geld als Kapital aus den Pensionskassen als in Form von Renten. Was nach individueller Freiheit klingt, wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel Wahlfreiheit verträgt ein System, das die Existenz im Alter sichern soll? Ein Kommentar von Thomas Kirchhofer, Leiter Vorsorge bei Intermakler.
Bei der Pensionierung müssen viele Versicherte entscheiden: Rente oder Kapital? Der Kapitalbezug wirkt attraktiv, weil das Geld sofort verfügbar ist und flexibel eingesetzt werden kann, etwa für eine grössere Anschaffung, eine Reise oder die eigene Geldanlage. Doch genau darin liegt auch das Risiko. Wird das Kapital zu rasch aufgebraucht, fehlen im hohen Alter womöglich die Mittel für den Lebensunterhalt. Die Folgen trägt dann nicht nur die betroffene Person, sondern unter Umständen auch die Allgemeinheit.
Der Anlass ist aktuell: Die Schweizer Pensionskassenstudie 2026 von Swisscanto zeigt, dass 2025 erstmals mehr Vorsorgegelder als Kapital ausbezahlt wurden als in Form von Renten. 51 Prozent der Auszahlungen erfolgten in Kapitalform.
Diese Zahl darf aber nicht falsch gelesen werden. Sie beschreibt den Anteil am ausbezahlten Volumen, nicht den Anteil der Personen, die sich für Kapital oder Rente entschieden haben. Die personenbezogene Befragung in der Studie zeigt ein differenzierteres Bild: 15 Prozent der über 58-jährigen Versicherten haben einen vollständigen Kapitalbezug vorgenommen, 21 Prozent einen teilweisen Kapitalbezug. 35 Prozent beziehen eine Rente.
Das Problem ist nicht der Kapitalbezug an sich. Er kann sinnvoll sein, insbesondere bei Personen mit höherem Einkommen, zusätzlichem Vermögen oder klarer Finanzplanung. Wer seine laufenden Kosten im Alter bereits gut abgedeckt hat, gewinnt mit dem Kapitalbezug Flexibilität: bei der Anlage, bei der Steuerplanung oder bei der Weitergabe von Vermögen.
Zum Risiko wird der Kapitalbezug dort, wo das Pensionskassenguthaben die zentrale Grundlage für den Lebensunterhalt im Alter ist. Die Rente bietet hier einen wichtigen Schutz: Sie fliesst lebenslang und nimmt den Versicherten einen Teil des Anlage- und Langlebigkeitsrisikos ab. Gerade bei tieferen und mittleren Einkommen kann deshalb eine Mischform sinnvoll sein: ein Teil als Rente, ein Teil als Kapital.
Aus meiner Sicht braucht es deshalb keine pauschale Einschränkung, sondern eine klare Trennung. Im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge geht es nicht um maximale Wahlfreiheit, sondern um Existenzsicherung. Dort gehört diskutiert, ob zumindest ein Teil zwingend als lebenslange Rente ausbezahlt werden muss. Im überobligatorischen Teil hingegen muss die Wahlfreiheit bestehen bleiben. Wer über das gesetzliche Minimum hinaus vorsorgt, soll auch selbst entscheiden können, wie dieses Kapital im Alter eingesetzt wird.



