Einkauf in die 3. Säule: Kommentar zur Motion Ettlin

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Eine Motion von CVP-Ständerat Erich Ettlin fordert eine Gesetzesänderung, die Einkäufe in die dritte Säule ermöglicht. Beiträge, die in früheren Jahren nicht geleistet wurden, liessen sich neu nachträglich in die Säule 3a einzahlen. Dabei beinhaltet der Vorstoss die Regelung, wonach maximal 34’128 Franken pro Steuerjahr nachbezahlt werden können, jedoch nur alle fünf Jahre.

Einkäufe in die 3. Säule ermöglichen es, zusätzliches Alterskapital anzusparen und auf diese Weise den sinkenden Renten (z.B. durch tiefere Umwandlungssätze) entgegenzuwirken. Des Weiteren schafft es für Teilzeitangestellte, die durch den Koordinationsabzug benachteiligt sind, neue Möglichkeiten ihre Vorsorgesituation zu verbessern.

Die Motion Ettlin stellt aus unserer Sicht eine begrüssenswerte Optimierung des bestehenden Systems der Altersvorsorge dar. Die 3. Säule gewinnt aufgrund der herausfordernden Situation in der 1. und 2. Säule zunehmend an Bedeutung, um den Lebensstandard auch im Alter beizubehalten. Deshalb sind 3a-Einkäufe eine sinnvolle Option, um verpasste Beitragsjahre zu einem späteren Zeitpunkt, wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, aufzuholen. Zudem kann – sofern eine ausreichend hohe Lücke im BVG besteht – das angesparte 3a-Kapital in die Pensionskasse eingebracht werden, was wiederum zu einer höheren Altersrente führt. Hervorzuheben gilt es auch, dass die Motion Ettlin nicht eine Erhöhung der 3a-Beiträge fordert, welche mehrheitlich Personen mit hohen Einkommen zu Gute kommen würde. Die Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten macht die 3. Säule für tiefe Einkommen attraktiver und relevanter.

Der Ständerat hat der Motion zugestimmt, das Geschäft gelangt nun in den Nationalrat.