Wann eine Lebensversicherung sinnvoll ist
In sieben verschiedenen Lebenssituationen ist der Abschluss einer Lebensversicherung in der Regel ratsam. Wobei: Lebensversicherung ist ein weiter Begriff. Was landauf landab diese Bezeichnung trägt, stellt je nach gewählter Lösung eine Risikoversicherung, eine gemischte Lebensversicherung oder eine Leibrente dar. Alle diese Versicherungslösungen zählen zur dritten Säule.
Risikoversicherung
Die Risiken Tod und Invalidität werden versichert, indem die Hinterbliebenen oder der Invalide eine jährliche Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung aus der Versicherung erhalten.
Gemischte Lebensversicherung
Hierbei wird nebst der Absicherung der Risiken Tod und/oder Invalidität (siehe Risikoversicherung) auch ein Sparkapital aufgebaut, das zum Zeitpunkt der Pensionierung (oder einem bestimmten Termin) in Form von Kapital ausbezahlt wird. Die Auszahlung geschieht zu Lebzeiten, weshalb die gemischte Lebensversicherung auch als „Erlebensfallversicherung“ bezeichnet wird.
Leibrente
Wer eine lebenslänglich garantierte Rente (zusätzlich zu AHV und Pensionskasse) wünscht, kann einmalig einen bestimmten Betrag oder jährlich eine Rate einzahlen. Aufgrund des veranlagten Betrags wird die jährliche Rente berechnet (im Gegensatz zur gemischten Lebensversicherung, die immer in Form von Kapital ausbezahlt wird).
Die sieben Lebenssituationen, in denen eine Lebensversicherung sinnvoll ist
Diese Liste ist nicht abschliessend. Denn in jedem Fall, auch in den sieben genannten, gilt: Der konkrete Fall sollte mittels einer Vorsorgeanalyse geprüft werden.
1. Konkubinatspaar mit gemeinsamen Kindern oder mit gemeinsamem Wohneigentum
Hier empfiehlt sich die gegenseitige Absicherung mittels einer Todesfallrisikoversicherung. Denn im Gegensatz zur Ehe erhält der Konkubinatspartner keine Rente aus der AHV und je nach Reglement keine Rente aus der Pensionskasse des Verstorbenen.
2. Selbstständigerwerbende, die über keine Pensionskasse verfügen
Eine gemischte Lebensversicherung ist sinnvoll als Ersatz der Pensionskasse. Zu prüfen gilt es zusätzliche Risikoversicherungen für Todesfallkapital (je nach familiärer Situation) oder für eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit. Die Prämienbefreiung ist unbedingt mitzuversichern.
3. Absicherung eines Kredits/Hypothek
Mittels einer Todesfallrisikoversicherung lassen sich ein Kredit oder eine Hypothek absichern. Die Erben erhalten in diesem Fall eine Rente oder Zahlung aus der Versicherung, um den Kredit oder die Hypothek weiter abbezahlen zu können.
4. Indirekte Amortisation einer Hypothek
Eine gemischte Lösung Säule 3a (gemischte Lebensversicherung) eignet sich gut, um eine Hypothek indirekt zu amortisieren, und bringt ausserdem Steuervorteile mit sich. Das 3a-Guthaben wird in diesem Fall an den Hypothekargläubiger verpfändet. Dank der Prämienbefreiung (mitzuversichern) wird das angestrebte Sparkapital auch im Falle einer Invalidität garantiert erreicht.
5. Wunsch nach einer lebenslänglich garantierten Rente in Ergänzung zur AHV-und Pensionskassenrente
Wer sich nicht selbst um die Kapitalanlage kümmern möchte und als oberstes Ziel hat eine lebenslänglich garantierte Rente zu erhalten, für den ist eine Leibrente prüfenswert. Anstelle der Leibrente gibt es auch die Möglichkeit einer sogenannten Zeitrente (Auszahlungsplan). Diese zahlt jedoch nur für einen vereinbarten Zeitraum eine Rente aus (z.B. bis zum 80. Lebensjahr) und deckt das sogenannte Langlebigkeitsrisiko nicht ab.
6. Junge Familie, die Pensionskassenkapital für Wohneigentum bezieht
Die Pensionskasse – je nach Vorsorgereglement – kürzt bei Erwerbsunfähigkeit und Tod die ausbezahlten Leistungen massiv (aufgrund der Deckungslücke nach Kapitalbezug), wodurch der Invalide oder der Hinterbliebene stark benachteiligt werden. Deshalb sollte die Lücke ermittelt und mit einer Risikoversicherung geschlossen werden.
7. Alleinstehender Vater erwachsener Kinder, der Wohneigentum durch Pensionskassenvorbezug finanziert
Wenn der Vater vor dem Pensionsalter verstirbt, verfällt die Leistungspflicht der Pensionskasse und die Erben müssen den Vorbezug zurückzahlen. Entsprechend sollten die Hinterbliebenen mit einer Todesfallrisikoversicherung geschützt werden, welche im Fall des Ablebens den Betrag des Vorbezugs auszahlt.
Denken Sie vor dem Abschluss einer Lebensversicherung daran: Voraussetzung ist stets, vorgängig den konkreten Bedarf zu ermitteln. Haben Sie Fragen oder wünschen eine Beratung zum Thema Lebensversicherungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.