PK-Optimierung: fünf Ratschläge für Unternehmer

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Die 1. Säule unseres Vorsorgesystems gewährt Arbeitnehmenden und Unternehmen keinen Handlungsspielraum. Das Bundesgesetz regelt ihre Leistungen umfassend. Dagegen eröffnet die 2. Säule zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung. Es gilt der Grundsatz: Das Gesetz gibt nur das Minimum vor. Massnahmen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und einen Vorteil für die Arbeitnehmenden bewirken, sind zulässig…

…und sinnvoll! Denn durch die sinkenden Umwandlungssätze läuft die Berufliche Vorsorge Gefahr, ihren ursprünglichen Zweck künftig nicht mehr zu erfüllen, namentlich den Erhalt des Lebensstandards im Alter. Deshalb stehen die Unternehmer zunehmend in der Verantwortung, ihre Vorsorgewerke zu verbessern – als Teil ihrer Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmenden.

Wir haben fünf Ratschläge zusammengestellt, mit denen Unternehmer mit einfachen Mitteln die Vorsorgesituation ihrer Angestellten verbessern können.

1. Koordinationsabzug in Prozent des Beschäftigungsgrads

Für Teilzeitmitarbeitende bedeutet ein fixer Koordinationsabzug von CHF 24’885 ein Nachteil in der Beruflichen Vorsorge. Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet 50% mit einem Jahreslohn von CHF 50’000. Ihr versicherter Lohn im BVG beträgt entsprechend nur rund CHF 25’000, was ihre PK-Rente markant schmälert.

Nun kann die Vorsorgekommission beschliessen, dass sich die Höhe des Koordinationsabzugs dem Beschäftigungsgrad anpasst. Er beträgt entsprechend für die Mitarbeiterin im Beispiel nur CHF 12’443, wodurch sich ihr versicherter Lohn auf rund CHF 37’500 erhöht. Sie kann dadurch mehr Beiträge einzahlen und ihre Rente deutlich aufbessern.

2. Erhöhen der Sparbeiträge

Die vom Gesetz definierten Altersgutschriften/BVG-Beiträge (z.B. 10% des versicherten Lohns für 35- bis 44-Jährige) zu erhöhen, ermöglicht es den Mitarbeitenden mehr Alterskapital anzusparen. Eine leichte Erhöhung um beispielsweise 1% kann auf Jahre hinaus eine deutliche Verbesserung der Rente bewirken, und dies ohne bedeutende Senkung des Nettolohns.

3. Versichern des überobligatorischen Lohnanteils

Der maximal versicherte Lohn im BVG liegt derzeit bei CHF 60’435. Lohnanteile über diesem Obligatorium müssen nicht, dürfen aber in der Pensionskasse versichert werden. Dies empfiehlt sich in der Regel, um die Rente zu verbessern respektive mehr Alterskapital anzusparen.

Ein Beispiel: Eine Kadermitarbeiterin verdient CHF 150’000 im Jahr. Ihr (maximal) versicherter Lohn gemäss BVG-Obligatorium beträgt CHF 60’435. Wird nun auch der überobligatorische Teil eingeschlossen, steigt der versicherte Lohn auf CHF 125’115 (150’000 abzgl. Koordinationsabzug). Sie kann höhere Prämien zahlen, dadurch ihre Rente erhöhen und zugleich einen Steuervorteil erzielen.

4. Risikoleistungen abhängig vom versicherten Lohn

Die Pensionskasse ist nicht nur ein gutes Sparvehikel, sondern auch eine Versicherung. Risikoleistungen wie eine Invaliditätsrente oder ein Todesfallkapital werden im BVG zu oft deutlich günstigeren Konditionen als mit einer Lebensversicherung eingeschlossen.

Dabei ist es empfehlenswert, die Risikoleistungen in Abhängigkeit des versicherten Lohnes zu definieren, und nicht des projizierten Altersguthabens. Wer Kapital für Wohneigentum bezieht oder aufgrund einer Scheidung Vorsorgegelder abtreten muss, verringert auf einen Schlag das Altersguthaben, wodurch auch die Risikoleistungen sinken. Kommt es nun kurz nach dem Kapitalbezug zu einer Invalidität, zahlt die Pensionskasse eine deutlich tiefere Rente aus. Deshalb sollte die Höhe der Risikoleistungen unbedingt mit dem versicherten Lohn verknüpft sein.

5. Kadervorsorge als Spar- und Steuerinstrument

Der Aufbau eines Vorsorgeplans für Kader ist ein gutes Argument, um für Fachkräfte und Talente ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Eine Kadervorsorge kann nach objektiven Kriterien für bestimmte Personengruppen im Unternehmen eingerichtet werden, zum Beispiel alle GL-Mitglieder oder alle Mitarbeitenden ab einer bestimmten Lohnhöhe.

Im Rahmen einer Kadervorsorge lassen sich deutlich höhere Altersgutschriften sowie Risikoleistungen definieren. Dadurch wird die Pensionskasse zu einem äusserst attraktiven Sparkonto und ermöglicht es, Steuereinsparungen zu erzielen. Denn durch die hohen Beiträge entstehen Deckungslücken für steuerlich abziehbare Einkäufe.