Neues Versicherungs­vertrags­gesetz tritt in Kraft

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Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein revidiertes Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 in Kraft gesetzt, nachdem die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen war. An der Vorlage waren Vertreter der Stiftung für Konsumentenschutz, des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der FINMA beteiligt.

Das neue Gesetz sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Widerrufsrecht: Verträge treten 14 Tage nach der Unterschrift in Kraft, bis dahin gilt neu ein Widerrufsrecht.
  • Kündigungsrecht: Verträge mit langer Laufzeit können von den Versicherten neu nach drei statt fünf Jahren gekündigt werden.
  • E-Commerce: Digitalisierte oder online-signierte Dokumente erhalten die gleiche Rechtskraft wie Papierdokumente.
  • Verjährungsfrist: Forderungen aus Versicherungsverträgen verjähren neu erst fünf Jahre nach dem Schadenfall (bisher zwei Jahre).
  • Kündigungsverzicht der Krankenversicherer: Das Kündigungsrecht im Schadenfall steht neu nur noch den Versicherten zu. Der Krankenzusatzversicherer darf nach einem Leistungsbezug den Vertrag nicht kündigen.

Beim über 100-jährigen VVG bestand Reformbedarf, um den Konsumentenschutz zu verbessern und das Gesetz der heutigen, digitalen Welt anzupassen.