BVG-Begriffe erklärt: Umwandlungssatz
Der Umwandlungssatz ist die prozentuale Grösse, mit der das Altersguthaben, das die Versicherten bei Erreichen des Rentenalters angespart haben, in eine Rente umgerechnet wird. Er bestimmt also die Höhe der Rente.
Der Mindesumwandlungssatz liegt derzeit im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge bei 6,8%. Das heisst: Bei einem bei der Pensionierung angesparten Kapital von 100‘000 Franken ergibt sich eine Jahresrente von 6’800 Franken.
Je höher dieser Satz ist, umso weniger lang ist die Rente durch das individuelle Altersguthaben gedeckt (Kapitaldeckungsverfahren). Weil die durchschnittliche Lebenserwartung seit der Einführung des BVG deutlich zugenommen hat, sind die Renten heute länger auszurichten und mit zusätzlichen Mitteln zu finanzieren. Deshalb sank der Umwandlungssatz schon von 7,2% im Jahr 2006 auf 6,8% bis im Jahr 2014. Aufgrund der tatsächlichen demografischen Grundlagen, fällt diese Reduktion ungenügend aus. In Zukunft ist deshalb mit weiteren Senkungen im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zu rechnen.
Im überobligatorischen Bereich wird in der Praxis meistens ein separater Umwandlungssatz festgelegt. Dieser liegt bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen bei unter 6%.