BVG-Begriffe erklärt: koordinierter Lohn
Die berufliche und private Vorsorge sind komplexe Themenfelder mit einer Vielzahl an Fachbegriffen. Einige davon sind einfach verständlich, andere bedürfen einer Erklärung. Auf unserem Blog möchten wir die wichtigsten Begriffe erläutern und Sie damit im Dickicht der Vorsorgethemen unterstützen. Heute: der koordinierte Lohn.
Koordinierter Lohn
Der koordinierte Lohn entspricht dem AHV-Jahreslohn abzüglich dem sogenannten Koordinationsabzug. Er wird auch als versicherter oder anrechenbarer Lohn bezeichnet.
Ein Koordinationsabzug erfolgt, um Leistungen aus dem BVG mit denjenigen aus der AHV/IV zu koordinieren. Der Koordinationsabzug beträgt 7/8 der max. AHV-Rente (Stand 2020: CHF 24’885). Aufgrund Anpassungen der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge wird dieser durch den Bundesrat regelmässig neu festgelegt.