BVG-Begriffe erklärt: Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Lohn bei der zweiten Säule (Pensionskasse) versichert ist, indem er vom Jahreseinkommen abgezogen wird. Daraus entsteht der „versicherte“, bzw. „koordinierte“ Lohn. Der Koordinationsabzug beträgt zurzeit (Stand 2017) CHF 24’675.
Ein Rechenbeispiel: Wenn Sie über ein Jahreseinkommen von CHF 80’000 verfügen, beträgt der bei der Pensionskasse versicherte Lohn CHF 55’325 (80’000 abzüglich 24’675). PK-Beiträge und alle Renten richten sich dann am versicherten Lohn von CHF 55’325 aus. Zu beachten gilt es, dass der maximal versicherte Lohn gemäss Gesetz CHF 59’925 beträgt.
Der Koordinationsabzug entspricht immer der Höhe von 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente.