BVG-Begriffe erklärt: Deckungsgrad bei Pensionskassen

zurück Zurück zur Übersicht

Der Deckungsgrad entspricht bei Pensionskassen dem Verhältnis des effektiv vorhandenen Vermögens zum versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgevermögen. Er gibt also darüber Auskunft, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung mit Vermögenswerten gedeckt sind.

Bei einem Deckungsgrad von 100% hat die Pensionskasse ausreichend finanzielle Mittel, um allen Leistungsansprüche zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzukommen. Jedoch sind noch keine Schwankungsreserven vorhanden, um negative Börsenjahre abzufedern, bzw. zu verhindern, dass eine Pensionskasse in Unterdeckung gerät.

Bei einem Deckungsgrad von über 100 Prozent übersteigen die vorhandenen Vermögenswerte die Verpflichtungen. Bei einer Unterdeckung (unter 100 Prozent) sind die aktuellen und die zukünftigen Verpflichtungen – also die Auszahlungen – nicht mehr voll durch die Vermögenswerte gedeckt, falls die Pensionskasse zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig für alle versprochenen Leistungen aufkommen müsste. (Dieser Fall ist jedoch sehr unwahrscheinlich, weil nicht alle Versicherten gleichzeitig den Arbeitgeber wechseln oder am selben Tag pensioniert werden.)

Ein hoher Deckungsgrad zeigt auf, dass die Pensionskasse ihre finanziellen Verpflichtungen problemlos erfüllen kann und erhöht deren Risikofähigkeit. So erlaubt ein hoher Deckungsgrad z.B. eine risikobetontere Anlagestrategie, weil genügend Mittel vorhanden sind, um Schwankungen an den Finanzmärkten abzufedern.

Kurz und bündig: Der Deckungsgrad ist eine Art Fiebermesser, welcher über die finanzielle Lage einer Pensionskasse Auskunft gibt.