BVG-Begriffe erklärt: Beitragsprimat / Leistungsprimat
Das Beitragsprimat (genau genommen Duoprimat*) ist bei den Pensionskassen heute das Standardmodell, der Leistungsprimat hat nahezu ausgedient. Wir erklären den Unterschied.
Beitragsprimat
Die Auszahlungen im Alter oder im Versicherungsfall werden aufgrund der effektiv einbezahlten Sparbeiträge sowie der Verzinsung des angesparten Kapitals berechnet. Das heisst, das angehäufte Altersguthaben wird bei Pensionierung mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Beispiel:
Angespartes Kapital gemäss BVG: CHF 350‘000
Jährliche Rente (BVG) bei Umwandlungssatz 6.8%: CHF 23‘800
zusätzlich angespartes Kapitel überobligatorisch: CHF 400‘000
Jährliche Rente (überobligatorisch) bei Umwandlungssatz 5.6%: CHF 22‘400
Total Altersrente (aus der PK / 2. Säule): CHF 46‘200
Leistungsprimat
Beim Modell des Leistungsprimats geschieht die Berechnung der Altersleistung aufgrund des versicherten Lohnes. Das heisst, die Leistungshöhe wird im Voraus fix definiert und zwar in Abhängigkeit des letzten versicherten Lohnes. Entscheidend ist hier nicht, wie viel Alterskapital der Versicherte angespart hat, sondern wie hoch sein letzter versicherter Lohn vor der Pensionierung ist.
Eine Lohnerhöhung hat in diesem Modell zur Folge, dass die damit verbundenen höheren Leistungen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Einmaleinlage eingekauft werden müssen (Nachzahlungen). Ein Verzicht auf Nachzahlung hat zur Folge, dass das im Voraus festgelegte Leistungsziel im Alter nicht erreicht werden kann.
Beispiel:
Bruttolohn: CHF 120‘000.-
Koordinationsabzug : CHF 24‘675
Versicherter Lohn: CHF 95‘325
Total Altersrente (aus der PK / 2. Säule), 60% des versicherten Lohns: CHF 57‘195 pro Jahr
*Bei der Mischform „Duoprimat“ beruht die Altersleistung auf dem Beitragsprimat, die Risikoleistungen wie Tod und Invalidität auf dem Leistungsprimat. Die Höhe der IV-, Ehegatten- und Kinderrente wird damit auf Basis des versicherten Lohnes berechnet, anstatt auf der Höhe der einbezahlten Beiträge.