Altersvorsorge 2020: Noch mehr Verantwortung für die Arbeitgeber
Nicht kompromissbereit. So gaben sich die Schweizerinnen und Schweizer am Sonntag an der Urne. Denn die abgelehnte Altersvorsorge 2020 war so ausgelegt, dass alle Teile unserer Gesellschaft einen Beitrag zur Reform hätten leisten müssen; ob alt oder jung, Mann oder Frau, tiefe oder hohe Einkommen.
Die Kompromisslösung kam beim Volk offenbar schlecht an. Schade, denn die Vorlage wäre ein wichtiger und sinnvoller Schritt in die richtige Richtung gewesen – wenn auch nicht der letzte und allesumfassende Schritt, um unser Vorsorgesystem zu stabilisieren. Genauso wie alle Gruppierungen hätten Kompromisse in Kauf nehmen müssen, war für praktisch alle etwas Positives dabei: zum Beispiel ein tieferer Koordinationsabzug für Teilzeit-Angestellte und tiefe Einkommen, die Flexibilisierung des Rentenbezugs in der AHV sowie die Ermöglichung eines Teilrentenbezugs für arbeitswillige Rentner.
Die nächste Vorlage dürfte aufgrund der weiter steigenden Dringlichkeit über gute Chancen vor dem Volk verfügen. Dennoch zieht die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 in der Zwischenzeit einige merkliche Konsequenzen für die Arbeitgeber und Unternehmen mit sich.
Der Umwandlungssatz im Überobligatorium sinkt weiter
Der Umwandlungssatz im Pensionskassen-Obligatorium verbleibt bei zu hohen 6,8%, wofür die Vorsorgeeinrichtungen nicht die nötigen Renditen erwirtschaften können. Dies führt unbestritten zu einer weiter zunehmenden Quersubventionierung der Rentenbezüger zu Lasten der Beitragszahler. Um die Verluste abzufedern, werden die Pensionskassen den Umwandlungssatz im Überobligatorium weiter senken müssen und auch die Verzinsung der Anlagegelder wird auf bescheidenem Niveau verharren. Die Renten aus der 2. Säule könnten in der Summe weitersinken.
Soziale Verantwortung der Arbeitgeber steigt
Sämtliche Reformen, die im Rahmen der Altersvorsorge 2020 diskutiert wurden, betrafen ausschliesslich den obligatorischen Teil des Systems (AHV, Obligatorium berufliche Vorsorge). Dieses Minimum-Fundament der Drei Säulen ist jetzt noch fragiler und unsicherer. Umso wichtiger sind Arbeitgeber und Unternehmer, die für ihre Mitarbeitenden soziale Vorsorgesysteme aufbauen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Beispielsweise durch eine Anpassung des Koordinationsabzugs im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad bei Teilzeit-Angestellten, die Erhöhung der Altersgutschriften oder ein früherer Beginn des Sparprozesses.
Für die Unternehmer bietet sich jetzt die Chance, gewissenhaft auf den Reformstau in der Altersvorsorge zu reagieren. Auch wir von Intermakler nehmen uns dabei als Broker für Versicherungen und Vorsorge nicht aus der Pflicht und machen unsere Kunden pro-aktiv auf die entsprechenden Möglichkeiten aufmerksam, wie sie ihre Angestellten bei einer nachhaltigen Vorsorgelösung unterstützen können – jederzeit in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen.
Druck auf das Vollversicherungssystem nimmt zu
Die Vollversicherungslösung kommt zunehmend unter Beschuss. Sie wird insbesondere von KMU-Betrieben sehr geschätzt, weil sämtliche Risiken durch die Lebensversicherer gedeckt sind und nicht durch die Firma und ihre Angestellte selbst getragen werden müssen (im Gegensatz zur teilautonomen Lösung, bei der das Anlagerisiko und damit die Gefahr einer Unterdeckung vom Unternehmen getragen wird). Die Sicherheit der Vollversicherungslösung wird mit (noch) tieferen Renten-Umwandlungssätzen im Überobligatorium, einer tieferen Verzinsung und womöglich steigenden Kosten bezahlt.
Kapital statt Rente
Mit dem zu hohen Umwandlungssatz von 6,8% bleibt die steigende Lebenserwartung der Versicherten eine Hauptsorge der Pensionskassen. Immer mehr Lebensversicherer dürften versucht sein, die Rente als Auszahlungsform im Überobligatorium auszuschliessen und ab einem bestimmten Lohnanteil nur noch die Kapitalauszahlung zulassen.
In diesem Sinn: Möge der beste Kompromiss gewinnen.