KI-Wildwuchs: «Die Folgen für die Haftpflicht werden unterschätzt.»
Anfang März hat der Schweizerische Versicherungsverband künstliche Intelligenz ausdrücklich als «Emerging Risk» in der Haftpflichtversicherung eingeordnet (SVV: Künstliche Intelligenz als Emerging Risk in der Haftpflichtversicherung). Das ist ein Hinweis, den Unternehmen ernst nehmen sollten. Ein Kommentar von Yannick Baumann.
Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst im Alltag angekommen. Oft noch nicht als grosses Strategieprojekt, sondern ganz praktisch: für E-Mails, Offerten, Recherchen, Auswertungen oder Präsentationen. Genau darin liegt die Herausforderung. Denn in vielen Betrieben entsteht derzeit ein KI-Wildwuchs. In der Fachsprache spricht man von «Shadow AI», wenn Mitarbeitende KI-Tools im Alltag einfach nutzen, ohne dass ihr Einsatz im Unternehmen sauber geregelt ist. Also dann, wenn KI längst im Einsatz ist, aber niemand klar festgelegt hat, was erlaubt ist, wer Resultate überprüft und wo die Grenzen sind.
Unterschätzt wird dabei weniger die Technologie selbst als vielmehr, welche Haftungsfolgen ihr Einsatz haben kann. Etwa dann, wenn mit KI fehlerhafte Inhalte erzeugt werden und diese ungeprüft in eine Offerte, in eine Kundenberatung oder in eine fachliche Einschätzung einfliessen und schliesslich ein Dritter durch fehlerhafte Inhalte, falsche Empfehlungen oder mangelhafte Kontrolle zu Schaden kommt. KI ist deshalb nicht nur ein IT-Thema, sondern gerade auch ein Haftpflichtthema. Zudem könnten je nach Fall verschiedene bestehende Policen berührt sein, weil KI-Risiken in heutigen Verträgen oft weder ausdrücklich erwähnt noch klar ausgeschlossen sind.
Auch für die Haftung von Führungskräften kann das Thema relevant werden. D&O-Versicherungen decken die Haftung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Heikel wird es dort, wo KI im Unternehmen breit genutzt wird, aber klare Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollen fehlen. Dann wird aus einem Technologiethema schnell auch eine Führungsfrage. Darauf deutet der SVV mit dem Hinweis auf strengere Kontrollen durch menschliche Betreiber und auf offene Verantwortlichkeitsfragen ausdrücklich hin.
Mein Fazit: Unternehmen müssen KI nicht verbieten. Aber sie sollten ihren Einsatz regeln. Wo darf KI eingesetzt werden, wo nicht, wer prüft Ergebnisse und welche Anwendungen sind besonders heikel? Genau dort beginnt Prävention. Und wie so oft gilt auch hier: Prävention kommt vor Versicherung.



