Erhöhung des Referenzzinssatzes: Was Vermieter beachten müssen
Am 1. Juni 2023 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den Referenzzinssatz von 1,25 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben. Per Ende des Jahres ist eine weitere Erhöhung des Richtwerts für die Mietzinsgestaltung auf 1,75 Prozent wahrscheinlich.
Ab dem nächsten Kündigungstermin können Vermieter also jene Mieten erhöhen, die auf dem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent beruhen.
Wichtig zu beachten: Mit dem steigenden Mietertrag muss auch die Mietertragsausfallversicherung, welche für den Ausfall der Mieterträge nach einem Feuer- oder Elementarschaden aufkommt, angepasst werden. Und zwar entsprechend den neuen jährlichen Mietzinserträgen. Wird dies nicht gemacht, droht eine Unterversicherung der zu tief versicherten Erträge.