Transportversicherung: Wer oder was ist Havarie Grosse?
Die raue See, hohe Wellen, Sturmböen und ein Kapitän, der entscheidet Waren über die Reling zu befördern. Was wie ein sinnloser und böswilliger Akt der Verzweiflung erscheint, kann in bestimmten Gefahrensituationen genau die richtige Handlung sein. Dann nämlich, wenn das Abwerfen von Transportgut dazu beiträgt, das Schiff und andere Güter an Bord zu retten. In diesem Fall spricht man von Havarie Grosse, einem Ereignis bei Schifftransporten.

Der Begriff beinhaltet im Wortlaut „die auf Solidarität beruhenden, freiwilligen Massnahmen zur gemeinsamen Rettung von Schiff und Ladung aus einer dieser gleichzeitig bedrohenden Gefahr“. Die daraus entstehenden Kosten und Schäden werden gemäss Konnossement oder dem für den Frachtvertrag geltenden Recht anteilsmässig auf Schiff, Fracht und Ladung verteilt. Das heisst: Unternehmen, die auf dem Schiff Güter transportieren, zahlen den Schaden anteilmässig, in einem solidarischen Sinn. Sie bilden eine Gefahrengemeinschaft.
Massgebend für die Beitragswerte der einzelnen Beteiligten sind: beim Schiff der wirkliche Wert am Ende der Seereise, bei der Fracht die für die Ladung dem Reeder noch geschuldeten Frachtkosten, bei der Ladung der Wert der geretteten und geopferten Güter (LKWs) zur Zeit der Ankunft im Bestimmungshafen.
Damit der Kapitän oder dessen Stellvertreter Havarie Grosse erklären kann, müssenfolgende Tatsachen vorliegen:
- Schiff und Ladung müssen gleichzeitig unmittelbar von einer Gefahr bedroht sein,
- das beabsichtigte Opfer (z.B. Überbordwerfen der Güter) muss aussergewöhnlich und freiwillig (nicht unfallbedingt) sein und mit Absicht erbracht werden,
- der Zweck des Opfers hat in der Rettung der übrigen Interessen zu liegen; Kosten und Opfer müssen fair und vernünftig sein,
- der Schaden muss die direkte Folge des erbrachten Opfers sein.
Gefahren, die zu einer Havarie Grosse führen könnten, sind zum Beispiel Feuer, Strandung oder Leckschlagen. Massnahmen, die bei einer Havarie Grosse ergriffen werden, können Überbordwerfen von Gütern, Abschleppen des Schiffes oder Schäden aus der Forcierung der Maschinen sein. Es ist zu beachten, dass immer nur diejenigen Kosten, Verluste und Schäden in der Havarie Grosse vergütet werden, die eine direkte Folge der oben erwähnten freiwilligen Massnahmen sind.
Ein Beispiel:
Die durch das Feuer entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Warenbesitzers, die durch Löschwasser beschädigte Ware hingegen wird in Havarie Grosse vergütet. Es dürfte nicht leicht sein, zu entscheiden, welche Ware durch Feuer und welche durch Löschwasser beschädigt wurde. Diese Unterscheidung ist aber wichtig, da davon abhängt, ob der Schaden gemeinsam getragen oder ob er nur dem Betroffenen angelastet wird.
Was geschieht nach erfolgter Havarie Grosse?
Erfahrene Experten, sogenannte Dispacheure, beschäftigen sich mit der Abrechnung und Aufteilung der entstandenen Schäden auf die beteiligten Unternehmen, der sogenannten Dispache.
Es ist also durchaus möglich, dass ein Unternehmen einen Schadenfall mitbezahlen muss, obwohl dessen Ladung nicht beschädigt wurde. Dies geschieht unter der Annahme, dass der Schaden an anderen Gütern dazu beigetragen hat, die eigenen Güter zu schützen. Auf einem Schiff, bei welchem Havarie Grosse ausgesprochen wurde, muss anteilmässig an den Wert der gesunden Ware bezahlt werden.