Cyberrisk: Die Versicherung ist nur das Auffangnetz
Seit jeher schützen uns Barrieren, Empfangstheken und Zäune vor unwillkommenen Gästen. Aber die Furcht vor dem Spion in der Fabrik ist in den letzten Jahren der Angst vor dem Hacker auf dem Server gewichen.
Die Versicherungsbranche antwortete mit Produkten, welche die finanziellen Folgen von Cyberattacken abdecken. Korrekterweise beginnt der Schutz aber auch in diesem Fall mit Hürden zur Verhinderung von Cyberattacken. Denn Cyberrisk ist in erster Linie ein IT-Thema. Jedes Unternehmen muss zuerst seine digital mit der Aussenwelt verbundenen Systeme bestmöglich vor Schlupflöchern schützen.

Eine Versicherung kommt dann zum Zug, wenn es den Angreifern gelungen ist die Hürden trotzdem zu überwinden. Sie ist das Auffangnetz bei finanziellen Schäden. Und diese sind beträchtlich: Cyberangriffe kosten die Schweizer Wirtschaft pro Jahr 537 Millionen Franken.
Die Cyberrisk-Versicherungen decken:
- den Eigenschaden: interne Kosten wie zum Beispiel für die Schadenbeseitigung oder die Betriebsunterbrechung
- den Drittschaden: die Haftpflichtkomponente
Der Eigenschaden ist in den meisten Fällen grösser und kann sich für KMUs als folgenschwer erweisen. Wann aber rechnet sich die Cyberrisk-Versicherung? Dafür gilt es zu analysieren, welche Angriffspunkte bestehen und was ihre finanziellen Folgen wären. Je nach Branche ist die Gefahrensituation sehr unterschiedlich.
Wann und für wen Cyberattacken weitreichende Folgen haben können:
- Alle Unternehmen, die vertrauliche Personendaten speichern (z.B. Banken, Versicherungen, öffentliche Institutionen wie Gemeinden, Altersheime oder Krankenhäuser) oder über umfangreiche, kundenspezifische Informationen verfügen (z.B. Telekommunikationsbranche, Detailhandel, Hotels/Reiseveranstalter).
- Wenn der Umsatz davon abhängig ist, dass digitale Kanäle funktionieren, was vor allem bei eCommerce-Unternehmen (Online-Handel) der Fall ist.
- Beratungs- und Forschungsunternehmen, die durch den Verlust digitaler Daten oder geistigen Eigentums finanziellen Schaden erleiden.
- Versorgungsunternehmen wie Kraftwerke, Gas-, Wasser- und Stromversorger, die elektronisch ferngesteuert und überwacht werden.
- Produktionsunternehmen, die zur Auftragsabwicklung auf eine integrierte und funktionsfähige Betriebssteuerung angewiesen sind.