Kennzahlen Sozialversicherungen 2027
Zurück zur ÜbersichtPer 1. Januar 2027 ändern sich verschiedene Beiträge, Leistungen und Grenzbeträge in den drei Vorsorge-Säulen. Grund dafür ist insbesondere die Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung. Die Anpassungen fallen überwiegend gering aus. Deutlich stärker steigt hingegen der BVG-Mindestzinssatz: Er erhöht sich von 1,25 auf 2,0 Prozent.
Der Bundesrat hat diese Erhöhung am 4. November 2026 beschlossen. Damit müssen die Altersguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ab 2027 mit mindestens 2,0 Prozent verzinst werden – 0,75 Prozentpunkte mehr als bisher. Dies entspricht dem grössten Zinssprung seit der Einführung des BVG im Jahr 1985.
Weitere Anpassungen im Überblick:
- AHV/IV: Die monatliche Minimalrente steigt von CHF 1’260 auf CHF 1’280, die Maximalrente von CHF 2’520 auf CHF 2’560. Die maximale Ehepaarrente beträgt neu CHF 3’840.
- Berufliche Vorsorge: Der jährliche Eintrittslohn steigt von CHF 22’680 auf CHF 23’040 und der Koordinationsabzug von CHF 26’460 auf CHF 26’880.
- Säule 3a: Für Erwerbstätige mit Pensionskasse erhöht sich der jährliche Maximalbetrag von CHF 7’258 auf CHF 7’373. Ohne Pensionskasse können weiterhin höchstens 20 % des Erwerbseinkommens einbezahlt werden, neu bis maximal CHF 36’864 statt bisher CHF 36’288.
Alle relevanten Beiträge und Leistungen finden Sie übersichtlich zusammengefasst in unserem Merkblatt. Die Änderungen gegenüber 2026 sind gelb markiert und mit den bisherigen Werten ergänzt.
Merkblatt Kennzahlen Sozialversicherungen 2027
Download (PDF)Erhöhung des Referenzalters für Frauen
Im Rahmen der AHV-Reform 21 steigt das Referenzalter für Frauen schrittweise an. 2027 folgt der nächste Schritt: Für Frauen des Jahrgangs 1963 beträgt es 64 Jahre und 9 Monate
| Jahr | Referenzalter Frauen | Betrifft Frauen mit Jahrgang |
| 2025 | 64 Jahre + 3 Monate | 1961 |
| 2026 | 64 Jahre + 6 Monate | 1962 |
| 2027 | 64 Jahre + 9 Monate | 1963 |
| 2028 | 65 Jahre | 1964 |
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