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Krankentaggeld: Mehr Sicherheit beim Versichererwechsel ab 2027

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Steigende und länger dauernde krankheitsbedingte Absenzen setzen die Krankentaggeldversicherung zunehmend unter Druck. Für Unternehmen kann eine hohe Schadenbelastung zu deutlich höheren Prämien führen oder dazu, dass sie nur schwer einen neuen Versicherer finden.

Ab dem 1. Januar 2027 schafft das revidierte Freizügigkeitsabkommen (FZA) mehr Sicherheit. Es regelt, wer bei laufenden Krankheitsfällen vorläufig weiterbezahlt, und schafft eine Auffanglösung für Unternehmen, die unverschuldet keinen Versicherer mehr finden.

Was wird besser?

  1. Klarere Regelung bei laufenden Krankheitsfällen

Wechselt ein Unternehmen seine Krankentaggeldversicherung, kann bei bereits laufenden Krankheitsfällen unklar sein, welcher Versicherer für die weiteren Leistungen zuständig ist.

Neu gilt: Solange diese Frage nicht geklärt ist, bezahlt der bisherige Versicherer vorläufig weiter. So sollen Unterbrüche bei den Taggeldleistungen verhindert werden.

 

  1. Auffanglösung, wenn kein Versicherer mehr gefunden wird

Unternehmen mit einer hohen Schadenbelastung können in die Situation geraten, dass Versicherer keine Offerte mehr abgeben.

Neu gibt es dafür ein geregeltes Zuweisungsverfahren. Unternehmen, die trotz eigener Bemühungen und ohne eigenes Verschulden keine Krankentaggeldversicherung nach VVG finden, können unter bestimmten Voraussetzungen einem Versicherer zugewiesen werden, der dem neuen Freizügigkeitsabkommen beigetreten ist.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • mindestens drei Absagen von beigetretenen Versicherern
  • kein selbstverschuldeter Verlust des Versicherungsschutzes
  • zusätzliche Bedingungen, wenn der bisherige Vertrag selbst gekündigt oder ein Prämienangebot abgelehnt wurde

Wird ein Unternehmen dem bisherigen Versicherer wieder zugewiesen, darf dieser den bisherigen Prämiensatz bei gleichbleibender Deckung um höchstens 200 Prozent erhöhen. Die Prämie kann sich damit maximal verdreifachen. Das Verfahren sichert somit den Zugang zu einer Offerte, nicht aber zu einer günstigen Prämie.

 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Revision schafft vor allem in schwierigen Versicherungssituationen mehr Planungssicherheit. Laufende Krankheitsfälle sollen beim Versichererwechsel nicht zu Leistungslücken führen, und Unternehmen erhalten in Härtefällen eine neue Möglichkeit, wieder Zugang zu einer Krankentaggeldversicherung zu erhalten.

Das revidierte Freizügigkeitsabkommen tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Weitere Details und die Liste der beteiligten Versicherer finden sich beim Schweizerischen Versicherungsverband (SVV).

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen zum Thema?

Kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten für Versicherungen und Vorsorge.

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