Inwiefern sich ein Unternehmen gegen Cybergefahren versichern sollte, ist abhängig von der Risikofähigkeit und -einstellung sowie insbesondere vom potenziellen Schadenausmass, dem "Cyberrisk-Schadenpotenzial".
Aus versicherungstechnischer Sicht gilt es hinsichtlich der Cyberrisiken zwischen zwei Versicherungen zu unterscheiden: Cyberriskversicherung und Vertrauensschadenversicherung.
Kaum eine Woche vergeht, in der die Medien nicht über Hackerangriffe, Datenlecks oder die Gefahren der Cyberkriminalität berichten. Als Verständnishilfe haben wir für Sie einige der wichtigsten Cyberrisk-Begriffe in einem Glossar zusammengefasst und erklärt.
Um den Vertrauensschaden besser fassbar zu machen, haben wir einige Beispiele möglicher Schadenfälle zusammengestellt, gegen welche sich Unternehmen mittels präventiver Massnahmen oder einer Vertrauensschadenversicherung schützen können.
In unserem neuesten Fokus-Papier erklären wir, wie sich ein Vertrauensschaden definiert, mit welchen präventiven Massnahmen Sie sich schützen können und erörtern die wichtigsten Fakten zur Vertrauensschadenversicherung.
Vertrauensschaden: Definition und Versicherungssituation
In den letzten Jahrzehnten hat die Wirtschaftskriminalität in Form von Vertrauensschäden zugenommen. Wir erklären, worum es sich bei einem sogenannten Vertrauensschaden handelt.
Cyberrisk: Die Versicherung ist nur das Auffangnetz
Cyberrisk ist in erster Linie ein IT-Thema. Jedes Unternehmen muss zuerst seine digital mit der Aussenwelt verbundenen Systeme bestmöglich vor Schlupflöchern schützen. Eine Versicherung kommt dann zum Zug, wenn es den Angreifern gelungen ist die Hürden trotzdem zu überwinden.
Wer sich mit Cyberrisiken befasst, muss zuerst sicherstellen, dass die IT-Infrastruktur bestmöglich vor Angriffen schützt. IT-Experte Dominique Merz, Partner bei der Johner + Partner AG, klärt auf, welche Massnahmen zu ergreifen sind.
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